geschützte geografische Angabe

geschützte geografische Angabe

Die geografische Angabe ist der Name eines bestimmten Ortes, einer Gegend, oder in Ausnahmefällen eines Landes, der zur Bezeichnung eines Agrarerzeugnisses oder eines Lebensmittels dient, und steht dafür, das die Produkte über eine bestimmte Qualität, eine besondere Eigenschaft oder ein besonderes Ansehen verfügen, das mit dem bestimmten Gebiet verbunden ist, z. B. ein gebietstypisches handwerkliches Können.
Mindestens eine Herstellungsstufe muss in dem Gebiet erfolgen. Die verwendeten Rohstoffe können aus einem anderen Gebiet stammen.

Beispiele:
Lübecker Marzipan,
Spreewälder Gurken,
Thüringer Rostbratwurst.

Bei der geschützten Ursprungsbezeichnung handelt es sich um ein EU-Gütezeichen für das verbindlich festgelegt wurde, wann und wie es genutzt werden darf. Die Nutzung eines EU-Gutezeichens setzt voraus, dass die Produktbezeichnung des Lebensmittels auf EU-Ebene genehmigt und in ein Register eingetragen wurde.

Quellen:

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel,

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Referat 215 Lebensmittelinformation, Lebensmittelkennzeichnung, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin, Kennzeichnung von Lebensmitteln, Die neuen Regelungen, Stand Juni 2015.

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