geschützte geografische Angabe
Die geografische Angabe ist der Name eines bestimmten Ortes, einer Gegend, oder in
Ausnahmefällen eines Landes, der zur Bezeichnung eines Agrarerzeugnisses oder eines
Lebensmittels dient, und steht dafür, das die Produkte über eine bestimmte Qualität,
eine besondere Eigenschaft oder ein besonderes Ansehen verfügen, das mit dem bestimmten
Gebiet verbunden ist, z. B. ein gebietstypisches handwerkliches Können.
Mindestens eine Herstellungsstufe muss in dem Gebiet erfolgen. Die verwendeten
Rohstoffe können aus einem anderen Gebiet stammen.
Beispiele:
Lübecker Marzipan,
Spreewälder Gurken,
Thüringer Rostbratwurst.